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Flaggen, mit ihren Farben, Formen und Geschichten sind ein Symbol für Geschichte, Gemeinschaft und Zusammenhalt. Hier sind die wichtigsten Regeln rund um’s Beflaggen in unserer Bundesrepublik.
Grundsätzlich darf jeder beflaggen – auch Privatpersonen und Unternehmen. Zumindest gilt das für die einfache Deutschland-Flagge ohne Adler. Die Regeln für Beflaggung sind nur für öffentliche Institutionen verpflichtend. Allerdings darf man nicht alles mit der Flagge selbst tun. Wer auf Nummer Sicher gehen will, hält sich trotzdem an ein paar Anstandsregeln.
Die Flagge hat große kulturelle Bedeutung. Genau das sollte sie auch optisch zum Ausdruck bringen. Vermeiden Sie Unregelmäßigkeiten durch verschiedene Größen oder Formate. Wenn nicht alle stehenden Masten beflaggt werden, lassen Sie die leeren Masten nicht zwischen den Flaggen stehen, sondern besser am Ende der Flaggenreihe. Bei Bedarf sollten Sie Ihre Flaggen natürlich auch regelmäßig reparieren und reinigen lassen.
Üblich ist es zu den gesetzlichen Feiertagen, dass die Europaflagge, Bundesflagge und Bundeslandflagge (unter Umständen auch noch die Städte- und Gemeindeflagge) nebeneinander gehisst werden. Dabei flaggt man von links nach rechts in dieser Reihenfolge:
Europaflagge ➔ Länderflagge ➔ Bundesländerflaggen ➔ Städte- und Gemeindeflaggen
Auf EU-Ebene und bei mehreren Länderflaggen nebeneinander ist von links nach rechts die alphabetische Reihenfolge der Länder entscheiden, wobei die Schreibweise der jeweiligen Landessprache zählt!
Öffentliche Gebäude werden morgens – aber nicht vor 7 Uhr – beflaggt. Soll die Beflaggung mehrere Tage andauern wird die Flagge jeweils abends eingeholt und am nächsten Morgen wieder gehisst. Ausnahme: Wenn die Flagge durch ausreichende Beleuchtung auch bei Dunkelheit sichtbar ist, kann sie auch über Nacht gehisst bleiben.
Die Bundesländer haben jeweils ihren eigenen Beflaggungstage. Deutschlandweit gelten diese Tage als üblich für Beflaggung:
Die Trauerbeflaggung hat ihren Ursprung in der Seefahrt: Verlor ein Schiff eine Seeschlacht, musste es seine Flagge halb einholen, während das Siegerschiff seine Flagge hoch oben hisste.
Heute wird die Flagge als Zeichen der Trauer auf Halbmast gesetzt. Zum Beispiel am Todestag bedeutender Persönlichkeiten oder zum Gedenken an Ereignisse wie den Terroranschlag vom 11. September 2001.
Bei einer Trauerbeflaggung wird die Flagge erst voll gehisst und dann langsam und würdevoll auf halbe Höhe gesenkt. Bannerfahnen werden nicht gesenkt, sondern erhalten links und rechts einen Trauerflor. Tischfahnen dürfen in ihrer ursprünglichen Form stehen bleiben.
In unserem Shop finden Sie Länderflaggen, Nationalfahnen, Bundeslandfahnen, Gemeindefahnen und Sondermotivfahnen in allen gängigen Formaten.
Für eine professionelle Fahnenbeleuchtung, sehen Sie sich auf unserer FlagLight Seite um!
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